Die Berechnung einer PV-Anlage und die Berücksichtigung im EnEV-Rechengang ist mit dem Zusatzmodul "Photovoltaik" möglich. Das Modul ist beim Ingenieurbüro Leuchter für 50,- EUR erhältlich.

Bei einer Berechnung nach GEG erfolgt im Regelfall die Berücksichtigung nach §23. 
Bei einer Berechnung nach BEG  erfolgt diese monatsweise nach DIN 18599 (alle anderen Bilanzierungsarten - z.B. jährlich oder täglich - sind nicht BEG-konform).
Bei einer Bilanzierung nach EnEV erfolgt diese monatsweise nach DIN 18599 (alle anderen Bilanzierungsarten - z.B. jährlich oder täglich - sind nicht EnEV-konform).

GEG:
Das GEG sieht die Verrechnung des PV-Stroms mit der Primärenergie nach §23 vor. Im Ausdruck des EVA-Programms ist ein Verweis auf die Verrechnung von Strom nach §23 oder nach der DIN 18599 (nur möglich bei elektrischer Direktheizung und nach BEG) unter der Überschrift "Berechnungsverfahren" festgelegt und ausgewiesen.

Beachten Sie: Es wird eine Obergrenze im GEG Verfahren für die Anrechenbarkeit auf die Primärenergie festgelegt. D.h. ab einer bestimmten Größe und Anzahl der Module erfolgt kein weiterer Abzug bei der Primärenergie.

BEG:
Das BEG sieht die Verrechnung des PV-Stroms in Anlehnung an die DIN 18599 vor. Allerdings erfolgt keine Berücksichtigung des Stromspeichers in der Bilanz. 

EnEV:
Die EnEV sieht die Verrechnung des selbstgenutzten PV-Stroms in dem Paragraph 5 vor. Im Ausdruck des EVA-Programms ist ein Verweis auf die Verrechnung von Strom nach §5 unter der Überschrift "Berechnungsverfahren" festgelegt und ausgewiesen. Die Dokumentation der eingegebenen Daten der PV-Anlage kann über die Funktion "Report in Word" erfolgen.

Grundsätzlich für alle Verfahren muss die untenstehende Anwahl (unten links gelb markiert) ausgewählt sein:

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